Allgemein
Coronavirus – Sportbetrieb
Stand: 28.03.2022 Seit dem 19. März gilt eine aktualisierte Corona-Verordnung, welche die infektionsschützenden Einschränkungen unabhängig von etwaigen Infektions- oder Hospitalisierungsinzidenzen regelt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Landes Baden-Württemberg. Für den Sportbetrieb bedeutet das: bis 2. April: Zugang zu Kursen und Trainings gemäß 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet); Weiterlesen…