Stand: 28.03.2022

Seit dem 19. März gilt eine aktualisierte Corona-Verordnung, welche die infektionsschützenden Einschränkungen unabhängig von etwaigen Infektions- oder Hospitalisierungsinzidenzen regelt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Landes Baden-Württemberg.

Für den Sportbetrieb bedeutet das:

  • bis 2. April: Zugang zu Kursen und Trainings gemäß 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet); außerdem grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske außer während des Sports.
  • ab 3. April: keine Zugangsbeschränkung und keine Maskenpflicht

Zuletzt leiten wir einen Appell des TBW-Präsidiums weiter: Bitte lassen Sie sich impfen. Je schneller und je zahlreicher die Bevölkerung geimpft ist, umso schneller können die infektionsschützenden Maßnahmen entfallen.

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